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Beantragung des Heizkostenzuschusses möglich!


Gute Nachrichten für alle, die zu Hause mit Öl, Flüssiggas, Pellets oder ähnlichem heizen. Auch Sie können jetzt den Heizkostenzuschuss beantragen.

Die Härtefallhilfe wird nur Haushalten gewährt, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen.

Den Link zum Onlineantrag und Antworten auf die Fragen:

  • Was ist die Härtefallhilfe für private Haushalte?
  • Um welche Energiekosten geht es dabei?
  • Wer kann die Härtefallhilfe bekommen?
  • Wie bekommen die Privathaushalte ihr Geld, wenn Zentralantragstellende die Hilfen beantragt haben?
  • Wie hoch ist die Härtefallhilfe?
  • Habe ich einen Anspruch auf die Härtefallhilfe?
  • Wo und wie kann die Unterstützung beantragt werden?

 gibt es auf der Internetseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums unter:
https://wirtschaft.hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten

Die Hilfen für Hessen können online über das zentrale Antragsportal der Kasse. Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Seit dem 4. Mai 2023 können hier Anträge gestellt werden. Nach Beantragung der Hilfe über eine Onlineplattform wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

Hessen wird auch eine Antragstellung in Papierform ermöglichen.

Formulare für die Antragstellung in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Antragsformulare unter folgender Adresse anfordern:

Regierungspräsidium Darmstadt,
Projektgruppe Heizkostenhilfe,
64278 Darmstadt

E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de

Bei Fragen zur Heizkostenhilfe wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt unter der Rufnummer 06151 12 6000.