Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Alters- und Ehejubiläen


Die Stadt Spangenberg darf nach dem Bundesmeldegesetz Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag und alle weiteren Geburtstage in Fünfer-Schritten sowie Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum ohne Zustimmung in der Presse veröffentlichen, sofern keine Auskunfts- und Übermittlungssperre veranlasst wurde.

Es werden alle Altersjubilare ab dem 80. Geburtstag und alle Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit schriftlich befragt, ob die Glückwünsche mit einem Präsent nach der derzeit geltenden Ehrenordnung der Stadt Spangenberg persönlich durch Vertreter/innen der Stadt Spangenberg überreicht werden dürfen.

In diesem Zusammenhang wird zusätzlich abgefragt, ob die Weitergabe der Daten an die Presse (HNA) nicht oder dauerhaft nicht vorgenommen werden soll.

Wir informieren alle in Frage kommenden Alters- und Ehejubilare darüber, dass ab dem 01.04.2023 wieder eine persönliche Überreichung der Glückwünsche durch Vertreter/innen der Stadt Spangenberg erfolgen wird.

Alle Alters- und Ehejubilare, deren Daten nicht an die Presse (HNA) zur Veröffentlichung weitergegeben werden sollen, bitten wir hiermit darum, sich mit Frau Linke in Verbindung zu setzen (Durchwahl 05663-5090-14 oder Email: Ann-katrin.Linke@Spangenberg.de), damit eine Streichung in der Presseliste der HNA vorgenommen werden kann.

Personen, die in der Vergangenheit bereits mitgeteilt haben, dass eine Presseveröffentlichung nicht gewünscht wird bzw. eine Auskunfts- und Übermittlungssperre in ihren Einwohnerdaten vermerkt haben, müssen sich nicht melden.

Der Magistrat der Stadt Spangenberg
Rehm, Bürgermeister

Spangenberg, den 24.Februar 2023