Rathaus der Stadt Spangenberg

Wahlen

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Durch die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen können die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene maßgeblich beeinflussen. Dabei werden die Wahlrechtsgrundsätze einer allgemeinen, gleichen, geheimen, freien und unmittelbaren Wahl zu Grunde gelegt.

Bundestagswahl 2025

Amtliche Bekanntmachungen

Was wird da überhaupt gewählt?

  • Europawahl

    Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union.
    Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament findet am 9. Juni 2024 statt.

  • Bundestagswahl

    Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. 

    Bei der Bundestagswahl gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme. Hier wählen Sie mit der Erststimme einen Direktkandidaten, der Ihren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Deutschen Bundestag im Verhältniswahlrecht.

    Die Liebenbachstadt Spangenberg gehört zum Wahlkreis 170 Schwalm-Eder.

  • Landtagswahl

    Der Landtag vertritt die Interessen der Bevölkerung von Hessen und führt deren politischen Willen aus.

    Bei der Landtagswahl werden die Verhältnis- und die Mehrheitswahl im Zweistimmensystem kombiniert. Mit jeweils einer Wahlkreis- und einer Landesstimme können Sie die Festlegung der Sitzzahl beeinflussen.

    Der Hessische Landtag wird für fünf Jahre gewählt.

  • Kommunalwahl

    Die Kommunalwahlen sind für den Bürger eine der wohl wichtigsten Wahlen. Sie wählen die Vertreterinnen und Vertreter vor Ort, die sich für die Belange der eigenen Stadt einsetzen. Bei der Kommunalwahl haben Sie so viele Stimmen, wie ihre kommunalen Vertreter/innen zu wählen sind.

    In der Stadt Spangenberg wird die Stadtverordnetenver-sammlung mit 23 Sitzen gewählt. Auch die Ortsbeiräte der jeweiligen Stadtteile werden gewählt, die Anzahl der Sitze richtet sich hierbei nach der Größe des Stadtteils.

    Außerdem wird der Kreistag gewählt. Die Vertreterversammlung des Schwalm-Eder-Kreises.

  • Bürgermeisterwahl

    Die Bürgermeisterwahl ist eine personenbezogene Direktwahl. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Magistrats. Er vertritt die Stadt nach außen. Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre.


Wahlamt

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