Behördliche Einrichtungen

Ortsgericht

Ortsgericht Spangenberg

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Präsidenten  des  Oberlandesgerichts und beim Amtsgerichtsdirektor, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört. Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden.

Die jeweiligen Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte Ehrenbeamte. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1. Januar 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz (OrtsGG), auf Grund dessen vorher errichtete Schätzungsämter und Feldgerichte ihre Tätigkeit einstellen mussten. Den Ortsgerichten obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen ein Dienstsiegel.

Aufgaben:

  • öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, § 13 OrtsGG
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, § 14 OrtsGG
  • Sicherung des Nachlasses  nach § 1960 BGB, § 16 OrtsGG
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, § 17 OrtsGG
  • Schätzungen, § 18 OrtsGG, hier müssen drei Ortsgerichtsmitglieder tätig werden.

Für die Erfüllung dieser Aufgaben erheben die Ortsgerichte Gebühren; § 20 OrtsGG.


Ortsgericht Spangenberg

Ortsgerichtsvorsteherin

Andrea Holl

Rathausstr. 7

34286 Spangenberg

+49 5663 5090-33

Sprechzeiten:

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:30 bis 16:30 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:30 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Die Sprechzeiten finden in den Diensträumen der Stadtverwaltung, Rathausstr. 7, Zimmer 2 statt.