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Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.03.2021 in der Stadt Spangenberg
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14.03.2021 in der Stadt Spangenberg
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst:
„Gegen die Gültigkeit der in Spangenberg am 14.03.2021 durchgeführten Kommunalwahlen wurden keine Einsprüche eingelegt. Die in § 26 Abs.1 Ziff. 1 bis 3 KWG genannten Fälle liegen nicht vor.
Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Bergheim, Bischofferode, Elbersdorf, Herlefeld, Metzebach, Mörshausen, Nausis, Pfieffe, Schnellrode, Vockerode-Dinkelberg und Weidelbach werden daher für gültig erklärt.“
Der Beschluss ist rechtskräftig. Er wird gemäß § 58 Abs.2 Kommunalwahlordnung bekannt gegeben.
Stadt Spangenberg
Spangenberg, 04.05.2021
gez.
Anja Krug
Wahlleiterin