Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung der Stadt Spangenberg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat in Ihrer Sitzung am 06.02.2024 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ in der Kernstadt, Gemarkung Spangenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ in der Kernstadt, Gemarkung Spangenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung vom heutigen Tage an im Bauamt der Stadt Spangenberg, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, Zimmer 9 während der allgemeinen Dienststunden aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Die Planunterlagen sind zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Spangenberg (www.Spangenberg.de) unter der Rubrik ‚Wirtschaft & Stadtentwicklung — Bauleitplanung‘ (www.spangenberg.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauleitplanung) abrufbar.

Hinweise:

I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die­sen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichne­ten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Spangenberg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Spangenberg (www.spangenberg.de) unter der Rubrik ‚Stadt & Bürgerservice – Aktuelles‘ öffentlich bekannt gemacht wird.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (genordet, ohne Maßstab):

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 172/3, 172/4, 172/5, 172/6, 175/1, 175/6, 175/7, 175/8, 176/3, 177/2 und 177/3 von Flur 3 in der Gemarkung Spangenberg.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Spangenberg, den 05.03.2024

Magistrat der Stadt Spangenberg

gez. Rehm, Bürgermeister