Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung der Stadt Spangenberg


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur  5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ in der Kernstadt, Gemarkung Spangenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß    § 3 Abs. 2 BauGB

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat am 02.02.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ in der Kernstadt, Gemarkung Spangenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, gefasst.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Stadt Spangenberg beabsichtigt, mit der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ auf ca. 1,35 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Nachnutzung einer brachliegenden Fläche mit leerstehendem Getränkemarkt für einen Feuerwehrstützpunkt sowie eine Rettungswache zu ermöglichen. In diesem Zuge soll auch eine bestehende Baulücke für das genannte Vorhaben mit überplant werden.

Im Nordwesten des rechtsgültigen Bebauungsplanes soll zudem eine Änderung u. a. der überbaubaren Flächen und Baugrenzen des festgesetzten Gewerbegebietes erfolgen, um einem hier bestehenden Betrieb weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. § 13a BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbegebiet nördlich der Kläranlage“ in der Kernstadt, Gemarkung Spangenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit von 12.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 im Bauamt der Stadt Spangenberg, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, Zimmer 9 während der allgemeinen Dienststunden jeweils

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Die Planunterlagen sind zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Spangenberg (www.spangenberg.de) unter der Rubrik ‚Wirtschaft & Stadtentwicklung — Bauleitplanung‘ abrufbar.

Während dieser Zeit kann sich Jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, oder in elektronischer Form an joerg.metz@spangenberg.de vorbringen, ebenso ist eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift im Bauamt zu den o.g. allgemeinen Dienststunden möglich.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Spangenberg (www.spangenberg.de) unter der Rubrik ‚Stadt & Bürgerservice – Aktuelles‘ öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (genordet, ohne Maßstab):

Der Planungsbereich umfasst die Flurstücke 172/3, 172/4, 172/5, 172/6, 175/1, 175/6, 175/7, 175/8, 176/3, 177/2 und 177/3 von Flur 3 in der Gemarkung Spangenberg.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Spangenberg, den 30.08.2023

Magistrat der Stadt Spangenberg

Rehm, Bürgermeister