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Digitale Altersdiskriminierung verhindern!


Medieninformation Landesseniorenvertretung Hessen e.V. /Pressemitteilung 004/ März 2024

Die Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH) erhält nach eigenen Angaben vermehrt Rückmeldungen von regionalen Seniorenbeiräten in Hessen, dass Arztpraxen schlecht bis gar nicht telefonisch erreichbar waren, nachdem diese auf eine Online-Terminbuchung umgestellt hatten. Darüber hinaus wurden auch schon Patienten in einigen Arztpraxen abgewiesen, weil sie den Online-Dienst zur Terminvereinbarung nutzen sollten.

Sollte diese Vorgehensweise flächendeckend weiter zunehmen, so sehen wir darin eine krasse Form der Altersdiskriminierung sowie eine drastische Verschlechterung der Gesundheitsvorsorge älterer Patientinnen und Patienten, da ein nicht unerheblicher Teil keinen Zugriff auf Internet haben bzw. wollen, so der LSVH-Landesvorsitzende Klaus Reifert.

Politik und Ärzteschaft verweisen daher gerne auf Unterstützung der älteren Generation durch jüngere Angehörige, aber nicht jeder Betroffene teilt gerne seine Krankenakte und alle persönlichen Daten, so Reifert weiter.

Aus Sicht der LSVH machen es sich die Ärzteschaft und Politik zu einfach, wenn Sie das Problem der Terminvergabe auf die Patientenseite schieben. Patienten haben einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zur ärztlichen Versorgung. Dazu gehört auch die Terminvergabe ohne digitale Hürden. Eine Terminvergabe muss weiterhin sowohl vor Ort als auch per Telefon sichergestellt werden. Online-Buchungen können eine sinnvolle Ergänzung sein, aber nicht die alleinige Möglichkeit. Zusätzlich könnte man auch die Serviceangebote der Krankenkassen in Richtung Terminvergabe ausweiten.

Betroffenen Patienten raten wir daher sich umgehend bei der Krankenkasse zu beschweren oder auch die Ärztekammer einzuschalten.

Grundsätzlich, so Klaus Reifert, sind zudem Unzulänglichkeiten bzw. Gefährdungen beim Datenschutz der Patienten, im Rahmen der Anwendung von Ärzte-Apps, nicht zu unterschätzen.

Nach Auffassung der Landesseniorenvertretung sei es in diesem Zusammenhang extrem wichtig, dass die politisch Verantwortlichen die digitale Teilhabe und Themen der digitalen Ausgrenzung älterer Menschen in den Focus ihrer Digitalisierungsstrategien nehmen.

Die ältere Generation ist gefährdet, in die „digitale Alterslücke“ zu geraten und von digitaler Teilhabe ausgeschlossen zu werden, so der Landesvorsitzende Klaus Reifert.

Ein politischer Irrglaube ist die Annahme, dass die Förderung digitaler Kompetenzen ein einmaliges großes Programm sei, das die Älteren, einmal durchlaufen sollten und dann sei die digitale Teilhabe aller gewährleistet. Es handelt sich jedoch um eine permanente Aufgabe angesichts ständiger technischer Innovationen gerade im Bereich der digitalen Gesundheitsvorsorge.

Das vorhandene Versprechen der Politik, niemanden bei der Digitalisierung zurückzulassen, muss eingelöst werden. Dies zu gewährleisten ist auch eine wesentliche Aufgabe der hessischen Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

Genauso sind Krankenkassen und Ärzteschaft gefordert nur solche digitalen Strukturen zu schaffen, die den Patienten nützen und nicht neue Barrieren oder Ausgrenzungen fördern.

Wiesbaden, den 28. März 2024

Ansprechpartner:
Klaus Reifert, Vorsitzender, Tel. +49 1711481949, E-Mail: lsvh.reifert@t-online.de
oder Volker Weber, Pressewart, Tel. +49 15111347059, E-Mail: VWvolkerweber@outlook.de

Hintergrundinformation:
Die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. (LSVH) ist die Vertretung der kommunalen Seniorenvertretungen in Hessen. Der LSVH unterstützt und vertritt die Arbeit von ca. 150 Seniorenvertretungen, Seniorenräte und Seniorenbeauftragte auf Landesebene. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Interessen und Wünsche der über 60-jährigen gehört werden. Es werden ca. 1,8 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger über 60 Jahre in Hessen durch den LSVH vertreten.

Gefördert durch Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege