Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung

KiTa "Arche" - Verladestraße

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung der Stadt Spangenberg

Hier: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „KiTa“ und Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt

I Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat am 06.02.2024 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg „KiTa“, Kernstadt und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt, beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB werden hiermit die Aufstellungsbeschlüsse bekannt gemacht.

II Anlass und Ziel

Die Stadt Spangenberg beabsichtigt, einen Ersatzneubau für die Kita Schloßberg, Spangenberg, auf einem Grundstück in der Verladestraße (Teilfläche von Flurstück 183/18, Flur 22 der Gemarkung Spangenberg) vorzunehmen.

Der Neubau der Kita wird erforderlich, da eine Weiternutzung des bisher als Kita genutzten Gebäudes mit den Ursprüngen aus den 1960er Jahren, aus baulichen und nutzungstechnischen Gründen in Bezug auf Kinderzahlen, Raumgrößen, Frei- und Spielflächen und auch der zu erfüllenden Auflagen zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Zusätzlich kann die verkehrstechnische Erschließung des Grundstückes mit den gestiegenen Kinderzahlen nicht mehr Schritt halten. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „KiTa Arche“, Kernstadt, erforderlich.

Geplant sind die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf sowie von öffentlichen Verkehrsflächen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.

III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat in ihrer Sitzung am 06.02.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg und den Bebauungsplan Nr. 58 „KiTa Arche“ der Stadt Spangenberg, Kernstadt, beschlossen. Die Vorentwürfe zur o. g. Bauleitplanung können in der Zeit vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 auf der Internetseite der Stadt Spangenberg unter der Rubrik ‚Wirtschaft & Stadtentwicklung — Bauleitplanung‘ eingesehen und auch heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, oder in elektronischer Form an joerg.metz@spangenberg.de vorbringen, ebenso ist eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift im Bauamt zu den u.g. allgemeinen Dienststunden möglich.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) bei der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Spangenberg, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, Zimmer 9 während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Spangenberg unter dem Punkt ‘Stadt & Bürgerservice > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen‘ (https://www.spangenberg.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) öffentlich bekannt gemacht wird.

Änderungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt (genordet, ohne Maßstab)


Der Geltungsbereich umfasst eine 6.235 m² große Teilfläche von Flurstück 183/18, Flur 22 der Gemarkung Spangenberg.

Die Übersichtspläne sind Bestandteil der Bekanntmachung.

Spangenberg, den 12.08.2024

Der Magistrat der Stadt Spangenberg

 gez. Rehm, Bürgermeister