Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung

KiTa "Arche" - Verladestraße

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Spangenberg

Bauleitplanung der Stadt Spangenberg

7. Änderung des Flächennutzungsplanes „KiTa“ und Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt

Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025

I Anlass und Ziel

Die Stadt Spangenberg beabsichtigt, einen Ersatzneubau für die Kita Schloßberg, Spangenberg, auf einem Grundstück in der Verladestraße (Bolzplatz) vorzunehmen.

Der Neubau der Kita wird erforderlich, da eine Weiternutzung des bisher als Kita genutzten Gebäudes mit den Ursprüngen aus den 1960er Jahren, aus baulichen und nutzungstechnischen Gründen in Bezug auf Kinderzahlen, Raumgrößen, Frei- und Spielflächen und auch der zu erfüllenden Auflagen zukünftig nicht mehr möglich sein wird.

Zusätzlich kann die verkehrstechnische Erschließung des Grundstückes mit den gestiegenen Kinderzahlen nicht mehr Schritt halten.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „KiTa Arche“, Kernstadt.

Geplant sind die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf sowie von öffentlichen Verkehrsflächen.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 6.235 m² (Teilfläche von Flurstück 183/18, Flur 22 der Gemarkung Spangenberg).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat am 31.10.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg, Kernstadt im Parallelverfahren beschlossen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 16.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 auf der Homepage (Internet) der Stadt Spangenberg unter der Rubrik ‚Wirtschaft & Stadtentwicklung — Bauleitplanung
(https://www.spangenberg.de/wirtschaft-stadtentwicklung/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/) eingesehen und auch heruntergeladen werden.

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadtverwaltung der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, oder in elektronischer Form an joerg.metz@spangenberg.de vorbringen, ebenso ist eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift im Bauamt zu den u. g. allgemeinen Dienststunden möglich.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) bei der Stadtverwaltung im Bauamt der Stadt Spangenberg, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, Zimmer 9 während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

III Hinweise

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Homepage (Internet) der Stadt Spangenberg unter dem Punkt ‘Stadt & Bürgerservice > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen‘ (https://www.spangenberg.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) öffentlich bekannt gemacht wird.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

IV. Umweltbezogene Informationen

Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg, Kernstadt sowie den Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.

1. Begründung mit Umweltbericht jeweils 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg, Kernstadt sowie Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt

Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.

Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: moderater Flächenverbrauch
• Schutzgut Boden: Versiegelung bereits anthropogen veränderter Böden
• Schutzgut Wasser: Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes durch Versiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: Reduzierung klimawirksamer Grünflächenanteile durch Versiegelung
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Verlust von Grünflächen und Gehölzen
Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., April 2025) kann die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden, sofern die im Gutachten genannten Maßnahmen umgesetzt werden (Ausbringen von Nistkästen und Anlage von Heckenstrukturen). Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.

• Landschaftsbild/Erholung: Veränderung durch Bebauung, Verlust eines Bolzplatzes.
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Verlust einer Fläche für die Freizeitnutzung (Bolzplatz)
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung, vertraglich gesicherte Kompensationsmaßnahme

2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:

• Stellungnahme von Hessen Mobi mit dem Hinweis, dass von der Bundestraße schädliche Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen) ausgehen
• Stellungnahme des Schwalm-Eder-Kreises, FD Umwelt, Hinweis darauf, dass das Artenschutzgutachten im weiteren Verfahren fortzuschreiben ist und gegebenenfalls artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufzunehmen sind sowie auf § 35 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) bzgl. Beleuchtung sowie im weiteren Verfahren verbindlich aufzunehmender Kompensationsmaßnahmen,
• Stellungnahme des Schwalm-Eder-Kreises, FB Landentwicklung und Landwirtschaft mit der Anregung, im weiteren Verfahren für Kompensationsmaßnahmen keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch zu nehmen.
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat 31.1 mit Hinweisen zum Bodenschutz

3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:

Cloos, T., BANU, April 2025: Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan Nr. 58 „KiTa Arche“ in der Kernstadt der Stadt Spangenberg
GEONIK, 18.03.2025: Geotechnischer Bericht BV Neubau der Kindertagesstätte "Arche“
GEONIK, 15.08.2025: BV Neubau der Kindertagesstätte "Arche" in 34286 Spangenberg, Verla-destraße; Bodenkundliche Baubegleitung: Bodenschutzkonzept nach DIN 19639)

Lage im Raum

Änderungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt (genordet, ohne Maßstab)


Der Geltungsbereich umfasst eine 6.235 m² große Teilfläche von Flurstück 183/18, Flur 22 der Gemarkung Spangenberg.

Die Übersichtspläne sind Bestandteil der Bekanntmachung.


Spangenberg, den 05.09.2025

Der Magistrat der Stadt Spangenberg

 gez. Rehm, Bürgermeister

Erstkontakt der Verwaltung

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