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Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15.03.2026 in der Stadt Spangenberg
Amtliche Bekanntmachung
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15.03.2026 in der Stadt Spangenberg
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2026 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst: „Gegen die Gültigkeit der in Spangenberg am 15.03.2026 durchgeführten Kommunalwahlen wurden keine Einsprüche eingelegt. Die in § 26 Abs.1 Ziff. 1 bis 3 KWG genannten Fälle liegen nicht vor.
Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Bergheim, Bischofferode, Elbersdorf, Herlefeld, Landefeld, Metzebach, Mörshausen, Nausis, Pfieffe, Schnellrode, Vockerode-Dinkelberg und Weidelbach werden daher für gültig erklärt.“
Der Beschluss ist rechtskräftig. Er wird gemäß § 58 Abs.2 Kommunalwahlordnung bekannt gegeben.
Spangenberg, 06.05.2026
DIE WAHLLEITERIN DER
STADT SPANGENBERG
Außenstelle Altstadtresidenz
Rathausstraße 7
34286 SPANGENBERG
gez. Krug
