Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15.03.2026 in der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachung


Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15.03.2026 in der Stadt Spangenberg

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2026 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst: „Gegen die Gültigkeit der in Spangenberg am 15.03.2026 durchgeführten Kommunalwahlen wurden keine Einsprüche eingelegt. Die in § 26 Abs.1 Ziff. 1 bis 3 KWG genannten Fälle liegen nicht vor.

Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Bergheim, Bischofferode, Elbersdorf, Herlefeld, Landefeld, Metzebach, Mörshausen, Nausis, Pfieffe, Schnellrode, Vockerode-Dinkelberg und Weidelbach werden daher für gültig erklärt.“

Der Beschluss ist rechtskräftig. Er wird gemäß § 58 Abs.2 Kommunalwahlordnung bekannt gegeben.

Spangenberg, 06.05.2026

DIE WAHLLEITERIN DER 
STADT SPANGENBERG
Außenstelle Altstadtresidenz
Rathausstraße 7
34286 SPANGENBERG

 gez. Krug