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Bauleitplanung
Genehmigung der 7. Flächennutzungsplanänderung und Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 58 „KiTa Arche“ in der Kernstadt
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Spangenberg
Bauleitplanung der Stadt Spangenberg
7. Änderung des Flächennutzungsplanes „KiTa“ und
Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt (Parallelverfahren)
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg am 06.11.2025 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 16.12.2025 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spangenberg wirksam.
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg am 06.11.2025 beschlossene 7. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an bei der Stadtverwaltung der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Spangenberg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Spangenberg unter dem Punkt ‘Stadt & Bürgerservice > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen‘ (https://www.spangenberg.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) öffentlich bekannt gemacht wird.
Hier: In-Kraft-Treten des Bebauungsplans Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 den Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an bei der Stadtverwaltung der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan ist zudem auf der Homepage der Stadt Spangenberg (www.Spangenberg.de) unter der Rubrik ‚Wirtschaft & Stadtentwicklung — Bauleitplanung‘ (www.spangenberg.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Bauleitplanung) abrufbar.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Spangenberg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Spangenberg unter dem Punkt ‘Stadt & Bürgerservice > Aktuelles > Amtliche Bekanntmachungen‘ (https://www.spangenberg.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/) öffentlich bekannt gemacht wird.
Anlagen
Lage im Raum

Änderungsbereich der 7. Flächennutzungsplanänderung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 58 für das Gebiet „KiTa Arche“ in der Kernstadt (genordet, ohne Maßstab)
Der Geltungsbereich umfasst eine 6.235 m² große Teilfläche von Flurstück 183/18, Flur 22 der Gemarkung Spangenberg.
Die Übersichtspläne sind Bestandteil der Bekanntmachung.
Spangenberg, den 08.01.2026
DER MAGISTRAT der Stadt Spangenberg
gez. I. V. Johne, Erster Stadtrat
Erstkontakt der Verwaltung
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