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Änderung der Personalausweisgebühren ab dem 7.02.2026
Änderung der Personalausweisgebühren ab dem 07.02.2026
Ab dem 7. Februar 2026 treten in Deutschland neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Die Anpassung betrifft Bürgerinnen und Bürger, die ab diesem Datum einen neuen Personalausweis beantragen oder ersetzen lassen müssen.
Hintergrund der Gebührenanpassung
Die Gebühren für hoheitliche Dokumente wie den Personalausweis werden in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst. Gründe hierfür sind unter anderem gestiegene Verwaltungs-, Material- und Sicherheitskosten sowie technische Weiterentwicklungen, etwa im Bereich der digitalen Identitätsfunktionen und der Fälschungssicherheit.
Mit der Gebührenänderung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die tatsächlichen Kosten der Ausweisproduktion und -verwaltung besser abzubilden und gleichzeitig einen weiterhin hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.
Die neuen Gebühren sind wie folgt:
Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr) 46,00 €
Personalausweis (unter 24 Jahren) 27,60 €
Ihr Team vom Einwohnermeldeamt

