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FÖRDERAUFRUF | REGIONALBUDGET 2026

Die Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) ruft zur Einreichung von Projekten für das Regionalbudget 2026 auf!

Mit der Förderung möchten wir die Lebensqualität in unserer Region stärken und zukunftsweisende Projekte unterstützen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.

Projekte für Gemeinschaft, Kinder und Jugendliche

Mit dem Regionalbudget 2026 unterstützt die LAG Mittleres Fuldatal gezielt Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen oder weiterentwickeln. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen zusammenbringen, ehrenamtliches Engagement unterstützen und das gemeinschaftliche Leben vor Ort bereichern.

Dazu zählen insbesondere Projekte von Vereinen, Initiativen und Gruppen, die neue Aktivitäten für Kinder und Jugendliche schaffen, bestehende Angebote ausbauen oder Begegnung, Teilhabe und Zusammenhalt fördern – etwa im sportlichen, kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Kontext.

Auch Projekte aus anderen Themenfeldern sind förderfähig, sofern sie einen erkennbaren Beitrag zur Lebensqualität, zur regionalen Identität und zum gemeinschaftlichen Leben im Mittleren Fuldatal leisten. Maßgeblich ist, dass die Vorhaben den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Mittleres Fuldatal entsprechen und einen klaren Nutzen für die Menschen in der Region haben.

Große Bauvorhaben stehen nicht im Fokus des Regionalbudgets. Im Mittelpunkt stehen überschaubare, praxisnahe Projekte, die mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz eine spürbare Wirkung für das Miteinander vor Ort entfalten.

Zuwendungsfähig sind…

  • Kleinprojekte von Kommunen, Organisationen, Vereinen, Initiativen und Privatpersonen aus der Region Mittleres Fuldatal (Melsungen, Felsberg, Spangenberg, Malsfeld, Morschen, Körle und Guxhagen)
  • Gesamtkosten pro Projekt zwischen 2.000 EUR und 10.000 EUR (brutto), bei Vorliegen von besonderen Voraussetzungen bis zu 20.000 EUR (brutto).
  • Ausgaben für Maschinen und Ausstattungsgegenstände über 410 EUR netto
  • Dienstleistungen und Honorarkosten, IT-Software, Materialien für Eigenleistungen


Nicht gefördert werden ...

  • Unternehmen und vorsteuerabzugsberechtigte Vereine
  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen
  • Betriebs- und Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Reisekosten
  • Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
  • Einzelanschaffungen unter 410 EUR netto ohne Sachzusammenhang


  • Der Förderzuschuss beläuft sich auf maximal 80% der förderfähigen Bruttokosten. Ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
  • Das Projekt muss vom Antragsteller vorfinanziert werden.
  • Die Zweckbindungsfrist beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.


WICHTIG: Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, darf das Projekt gestartet werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung!

Erforderliche Unterlagen

  1. Ausgefüllter Zuwendungsantrag Regionalbudget
  2. Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten
  3.  Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme
    Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist (z.B. durch Kontoauszug oder Kreditbereitschaftserklärung)
    Bei Kommunen: schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen.

4. Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
Bei Vereinen: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Vereinssatzung. Es muss ersichtlich sein, wer rechtsverbindlich
    zeichnungsberechtigt ist.

Ablauf der Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung

28.02.2026
Frist zur Einreichung der vollständigen Anträge bei der LAG
unter: info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
09.03.2026
der Förderrat der LAG berät über die eingereichten Anträge und
erstellt eine Rangfolge der Projekte.
01.04.2026
die LAG stellt einen Gesamtantrag für die ausgewählten Projekte
bei der Bewilligungsstelle des Schwalm-Eder-Kreises.
Mai
oraussichtliche Bewilligung und Vertragsschluss der LAG mit
den jeweiligen Projektträgern.
November
Überweisung der Fördermittel an die Letztempfänger

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den LAG-Förderrat auf Grundlage des Rahmenplans „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung/LEADER“ und der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Mittleres Fuldatal.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und der Antragstellung.

Kontakt

Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. |||
Tel. 05661-927810 | info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Lindenstraße 1 | 34323 Malsfeld |
Downloads und weitere Informationen unter www.foerderregion-mittleres-fuldatal.de

Hinweis: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung. (Stand: Januar 2026) Die Einreichung der Förderanträge begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. 

Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Idee für mehr
Gemeinschaft im Mittleren Fuldatal ein.