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Schwalm-Eder-Kreis hebt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest auf

Pressemitteilung des Schwalm Eder Kreises vom 08.01.2026

Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:

  • die Aufstallungspflicht für Geflügel,
  • das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
  • das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.


Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruser-krankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.

Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkun-gen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veteri-närverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.