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Schwalm-Eder-Kreis hebt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest auf
Pressemitteilung des Schwalm Eder Kreises vom 08.01.2026
Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:
- die Aufstallungspflicht für Geflügel,
- das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
- das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.
Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruser-krankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.
Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkun-gen.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veteri-närverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.

