- Stadt & Bürgerservice
- Leben & Soziales
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
- Freizeit & Tourismus
Öffentliche Mahnung
Die Stadtkasse Spangenberg macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.02.2026 fällig waren:
Grundsteuer A+B
Müllabfuhrgebühren
Wasser- und Abwassergebühren
Hundesteuer
Gewerbesteuervorauszahlungen
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 02.03.2026
an die Stadtkasse Spangenberg zu zahlen.
Wird wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig. Danach werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
Spangenberg, den 21.02.2026
Stadtkasse Spangenberg
gez. Wilhelm
Sie möchten Ihre Steuern und Gebühren zukünftig ganz bequem und komfortabel per Lastschrift zahlen?
Formular zum SEPA-Lastschriftmandat
