Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Mandatsniederlegung Ingo Kühl (GL)

Amtliche Bekanntmachung
Feststellung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Metzebach der Stadt Spangenberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 6 - Gemeinschaftsliste Metzebach, GL Metzebach
lfd. Nr. 4, Herr Ingo Kühl hat mit Schreiben vom 07.04.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 07.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Metzebach der Stadt Spangenberg nachrückt:

Nr. 6 – Gemeinschaftsliste Metzebach, GL Metzebach
lfd. Nr. 6, Frau Sabine Roßmeißl, Spangenberg, 37 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Anja Krug, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Spangenberg, 07.04.2026

Die Wahlleiterin der
Stadt Spangenberg
Wahlamt
Marktplatz 1
34286 Spangenberg