Rathaus der Stadt Spangenberg

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05. Juli 2007 (GVBl. I S. 338), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg in der Sitzung am 26. Februar 2026 folgende I. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1:

§ 1 wird wie folgt geändert:

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofes in der Kernstadt und der Friedhöfe in den Stadtteilen Elbersdorf, Landefeld, Metzebach und Schnellrode und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Stadt Spangenberg sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 7 wird wie folgt geändert:

(1) Für die Benutzung der Friedhofskapelle werden folgende Gebühren erhoben:

a) für die Aufbewahrung einer Leiche bis zur Bestattung einschließlich Gedenkfeier in der


  • Friedhofskapelle Spangenberg

150,00 EUR


  • Friedhofskapelle Elbersdorf, Landefeld und Schnellrode                         

90,00 EUR

b) Benutzung einer Kühlzelle je angefangenen Tag 

50,00 EUR

Artikel 2:

Diese I. Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Spangenberg tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Spangenberg, den 3. März 2026

Rehm, Bürgermeister