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Tarif Liebenbach-Hallenbad 2025
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 1 bis 5, und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der jeweils gültigen Fassung und des § 4 der Badeordnung vom 14. März 1980 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg in der Sitzung am 6. November 2025 folgenden Tarif beschlossen, der hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel I
1. Einzelkarten (für den einmaligen Eintritt am Tage der Lösung)
a) | Erwachsene | 4,00 EUR |
b) | schulpfl. Kinder, Jugendliche in Schul- oder Berufsausbildung und Ermäßigte | 2,00 EUR |
c) | Familien-Tageskarte (Ehegatten, Lebenspartner mit 2 oder mehr Kindern) | 10,00 EUR |
2. 11er-Karte (für elfmaliges Betreten des Bades)
a) | Erwachsen | 40,00 EUR |
b) | schulpfl. Kinder, Jugendliche in Schul- oder Berufsausbildung und Ermäßigte | 20,00 EUR |
c) | Familien-Tageskarte (Ehegatten, Lebenspartner mit 2 oder mehr Kindern) | 100,00 EUR |
3. Saisonkarten (jeweils für die Dauer der Hallenbad-Saison, d. h. für den Zeitraum, in dem das Liebenbach-Freibad der Stadt Spangenberg nicht geöffnet ist, längstens jedoch jeweils vom 1. September eines Jahres bis 31. Mai des Folgejahres
a) | Erwachsene | 150,00 EUR |
b) | schulpfl. Kinder, Jugendliche in Schul- oder Berufsausbildung und Ermäßigte | 100,00 EUR |
c) | Familienkarte (Ehegatten, Lebenspartner mit einem oder mehr Kindern) | 320,00 EUR |
d) | Inhaber/innen von Saisonkarten des Liebenbach-Freibades der Stadt Spangenberg erhalten bei Kauf einer Saisonkarte für die direkt nachfolgende Saison für das Liebenbach-Hallenbad der Stadt Spangenberg einen Rabatt in Höhe von | 20,00 EUR |
| pro Person, max bis zu 4 Personen, auf den jeweils vorstehenden Tarif laut Buchstaben a bis c. |
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4. Ermäßigte
Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte und notwendige Begleitpersonen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger sowie Inhaber einer Jugendleitercard bzw. Ehrenamtscard
5. Schulklassen
Die Entgelte für die Benutzung des Bades durch Schulen regelt der Magistrat durch Sondervereinbarung.
6. Vereine
a) Gemeinnützige Vereine aus Spangenberg mit der satzungsgemäßen Zielsetzung „Förderung des Sports“ können das Liebenbach-Hallenbad im Rahmen des Schwimmtrainings kostenfrei nutzen
b) Nicht gemeinnützige Vereine und sonstige Gruppen (kommerzielle Nutzung) zahlen den normalen Eintrittspreis pro Person, allerdings können Zeiten außerhalb des normalen Badebetriebes bzw. Absperrungen mit dem Betriebsführer vereinbart werden
7. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zahlen keinen Eintritt
8. Der Magistrat kann für die Benutzung des Liebenbach-Hallenbades mit dem Betriebsführer eine Sondervereinbarung für die Benutzer des Sauna- und Fitnessbereiches treffen.
9. In den Gebühren sind enthalten:
a) Nutzung der Wechselkabinen
b) Nutzung der Garderobenfächer
c) Nutzung des Whirlpools
d) Die gesetzliche Mehrwertsteuer
Artikel II
Der vorstehende Tarif für das Liebenbach-Hallenbad der Stadt Spangenberg tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Spangenberg, den 7. November 2025
Der Magistrat der Stadt Spangenberg
Gez. Rehm, Bürgermeister
