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Bauleitplanung
Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Mörshausen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Spangenberg
Bauleitplanung der Stadt Spangenberg
8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Mörshausen und Bebauungsplan Nr. 59 für die Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Mörshausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spangenberg hat am 03.04.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Solarpark Mörshausen“ mit Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Planziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für eine Photovoltaik - Freiflächenanlage (PVF) im Bebauungsplan bzw. einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird den Planunterlagen zur Entwurfsfassung hinzugefügt.
In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begründung und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist
vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Spangenberg unter dem Link https://www.spangenberg.de/wirtschaft-stadtentwicklung/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen schriftlich bei der Stadt Spangenberg, Bauamt, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, oder in elektronischer Form (via E-Mail an joerg.metz@spangenberg.de oder beteiligung@fischer-plan.de ), übermittelt werden. Ebenso ist eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift im Bauamt zu den u. g. Dienststunden möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Bauabteilung der Stadt Spangenberg, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, Zimmer 9, während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 16:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Die Stadt Spangenberg hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Übersichtskarte 1: Lage im Stadtgebiet

Übersichtskarte 2: Geltungsbereich

Die Übersichtspläne sind Bestandteil der Bekanntmachung.
Spangenberg, den 20.10.2025
Der Magistrat der Stadt Spangenberg
gez. Rehm, Bürgermeister
Erstkontakt der Verwaltung
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