Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Wahl einer Schiedsperson


Ab dem 15. August 2023 ist das Amt der Schiedsperson der Stadt Spangenberg neu zu besetzen.

Gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz soll die Stadt die bevorstehende Wahl in Verbindung mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können, in geeigneter Form bekannt machen. Entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmung hat der Magistrat beschlossen, die Stelle öffentlich auszuschreiben.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz wie folgt geregelt:

Abs. 1

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Abs. 2

Das Amt kann nicht bekleiden

1.  wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.  eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4.  wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.  wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

Abs. 3

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1.  bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

2.  nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;

3. durch sonstige nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Spangenberg, die Interesse an der Übernahme des Amtes als Schiedsperson der Stadt Spangenberg haben, werden gebeten, sich schriftlich beim Magistrat der Stadt Spangenberg, Abteilung I „Innere Verwaltung und Finanzen“, Marktplatz 1, 34286 Spangenberg, bis zum 28. April 2023 zu bewerben.

Auskünfte zu der ausgeschriebenen Stelle erteilt Herr Schanze unter der Telefonnummer 05663/5090-20.

Spangenberg, den 21. Februar 2023  

Der Magistrat der                                                     

Stadt Spangenberg

gez. Rehm, Bürgermeister