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Nachrücken eines Bewerbers im Wahlvorschlag Pro Schnellrode im Ortsbeirat Schnellrode der Stadt Spangenberg
Frau Kehl-Oeste, Zum Schönfeld 1, 34286 Spangenberg hat ihr Mandat im Ortsbeirat Schnellrode mit sofortiger Wirkung zurückgegeben.
Den Sitz erhält gemäß § 34 Abs.1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I S. 618) der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags Pro Schnellrode
Herr Stefan Kieslinger, Zum Schönfeld 6, 34286 Spangenberg.
Gegen die Feststellung kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Einspruch einer/eines Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, von mindestens 100 Wahlberechtigten unterstützt werden muss.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Spangenberg, Außenstelle Altstadtresidenz, Rathausstraße 7, Zimmer 6, 34286 Spangenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Spangenberg, 31.07.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Spangenberg
Außenstelle Altstadtresidenz
Rathausstraße 7, Zimmer 6
34286 Spangenberg
Krug