Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Spangenberg

Landtagswahl am 08.10.2023

Amtliche Bekanntmachung

Landtagswahl am 08.10.2023;
hier: Bildung der Wahlvorstände gem. § 15 LWG i.V.m. § 22 LWO

Für die Durchführung der Landtagswahl in Hessen am 08.10.2023 werden in der Kernstadt Spangenberg drei Wahlbezirke gebildet. Jeder Stadtteil bildet einen eigenen Wahlbezirk. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses werden zwei besondere Wahlvorstände eingesetzt. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und 5 weiteren Beisitzern. Die Mitglieder der Wahlvorstände sind nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks zu berufen.

Die in Spangenberg vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 03.07.2023 geeignete Personen zu benennen.

Spangenberg, 23. Mai 2023

Der Magistrat der Stadt Spangenberg
- Wahlamt -

gez. Rehm, Bürgermeister